Optische Messgeräte · Bildverarbeitung · Softwareentwicklung

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der OEG GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

2. Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

3. Preise

Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten. Maßgeblich sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise.

Der Mindestauftragswert beträgt 100,00 EUR. Bei Unterschreitung wird eine Bearbeitungsgebühr von 21,50 EUR erhoben.

 

4. Lieferung und Lieferzeit

Lieferfristen beginnen mit Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischen Details. Liefertermine sind unverbindlich. Schadensersatz wegen Lieferverzug ist ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie Mahngebühren von 21,50 EUR je Mahnung ab der zweiten Mahnung.

 

 

 

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder sicherungsübereignen.

 

7. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit Verlassen des Werkes auf den Besteller über.

 

8. Mängelanzeige und Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB).

Die Gewährleistungsrechte richten sich nach §§ 437 ff. BGB.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Gefahrübergang (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB i.V.m. § 310 Abs. 1 BGB).

Diese Regelung steht im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2019/771.

 

9. Haftung

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt (Oder), soweit gesetzlich zulässig.

 

 

 

 

Frankfurt (Oder), 01.01.2026